Kurzwirksame Insulinanaloga |
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| von Dr.med. Rudolf Lepler am 11.09.2009 |
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Der Gemeinsame Bundesausschuß (GBA) entschied, daß keine kurzwirksamen Insulinanaloga bei Typ 1 Diabetes mehr im Regelfall verordnungsfähig sind. Das endgültige Inkrafttreten wurde für Anfang April 2008 mit der Entscheidung im Bundestag erwartet. Dieser entschied jedoch, daß die Analoga für Kinder weiter verordnungsfähig bleiben sollen. Dagegen wehrt sich der GBA, so daß z.Zt. noch alles beim Alten ist: Kurzwirksame Analoga können z.Zt. weiterhin verordnet werden. (Stand 01-2009) ► DDG
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